Die Einrichtung der Stiftung geht zurück, auf die Nutzungsverträge zwischen den Betreibern von Windkraftanlagen und den Landeigentümern, für die im Jahr 2016 neu eingerichteten Windvorrangzonen.
Die BürgerEnergie Issum und die 8L Green Energy sowie die SL NaturEnergie verpflichten sich, für die gesamte Dauer des Betriebes der Anlagen, einen festen Anteil des jährlichen Ertrages in die Stiftung einzubringen, um auf diese Art der Allgemeinheit die Teilhabe an den Erträgen der Windenergie-Anlagen zukommen zu lassen.
Die Stifter verfolgen das Ziel, die Mittel vorrangig dort zu verwenden, wo auch die möglicherweise auftretende Beeinträchtigung der Anwohner am größten ist. Eine Verwendung von Stiftungsmitteln in der gesamten Gemeinde Issum ist jedoch durchaus gewünscht.
Rückenwind Issum ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, Amtsgericht Neuss HRB 10662 und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr als Rechtsträger vertreten.