Fördergrundsätze

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung

  • der Jugend- und Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • des Sports
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Sie unterstützt Vereine und Organisationen, die der Entwicklung der Gemeinde Issum dienlich sind.

Förderanträge:

Als steuerbegünstigte Körperschaft können Sie mit dem vorliegenden Antragsformular eine Förderung bei der Stiftung Rückenwind Issum beantragen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Mitglieder mehrheitlich aus Issum kommen, dass Ihre Organisation in der Gemeinde Issum beheimatet ist und mindestens einen der acht o.g. Zwecke verfolgt. Der Nachweis der Steuerbegünstigung erfolgt ausschließlich durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids. Das Projekt, für das eine Förderung beantragt wird, muss im Rahmen des übereinstimmenden/der übereinstimmenden steuerbegünstigten Zwecks/Zwecke förderbar sein. Sofern die eingereichten Unterlagen nicht vollständig bis zur Antragsfrist vorliegen, können die entsprechenden Anträge nicht berücksichtigt werden.

Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag pro Vergabeverfahren einreichen. Das Projekt, für welches Mittel beantragt werden, muss in der Zukunft liegen. Dies bedeutet, dass der Projektstart erst nach Bewilligung der Mittel erfolgen darf. Es werden keine Projekte gefördert, für welche ausschließlich Personalkosten beantragt werden. Des Weiteren werden keine Mietkosten und Leasinggebühren gefördert. 

Bereits abgelehnte Projekte können beim nächsten Antragsverfahren neu beantragt werden.

Antragsfrist, beizubringende Unterlagen:

Der Förderantrag ist spätestens bis zum 31. Januar einzureichen. Die Vergabeentscheidung erfolgt bis zum 30. April eines jeden Jahres.

Für die Prüfung des Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids Ihrer Organisation

Fördermittel:

Durch eine Unterstützung der STIFTUNG Rückenwind Issum wird kein Anspruch auf zukünftige Förderungen begründet.

Zahlungsmodalität:

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein von Ihnen zu benennendes Konto.

Verpflichtungen der geförderten Institution:

Geförderte Einrichtungen stimmen mit Antragstellung zu, folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

  • Die geförderte Institution wird der Stiftung bis spätestens Januar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Die geförderte Institution stellt der Stiftung mit Abschluss des Projekts einen Bericht über die erfolgte Förderung zur Verfügung; dieser muss u.a. die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen zur Antragstellung darstellen.
  • Die geförderte Institution verpflichtet sich, die Förderung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bekannt zu machen (Internetseite, Pressemitteilung o.ä.).
  • Die geförderte Institution verpflichtet sich, im Falle eines Projektabbruchs die Stiftung hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen; nicht verwendete Fördergelder sind in diesem Falle unverzüglich zurückzuzahlen.
  • Die geförderte Institution verpflichtet sich, dass die Fördermittel nicht zur Begleichung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen verwendet werden.
  • Die geförderte Institution verpflichtet sich, dass die Fördermittel nicht für eine Dauerförderung, die über einen Zeitraum von fünf Jahren hinausgeht, eingesetzt werden.

Die geförderte Institution ist damit einverstanden, dass die STIFTUNG Rückenwind Issum ihrerseits auf die erfolgte Förderung aufmerksam machen kann. Auf geförderten Gegenständen ist soweit möglich das Logo Rückenwind Issum anzubringen.

Mit Antragstellung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten von der STIFTUNG Rückenwind Issum erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Veröffentlichung von Daten auf der Homepage der Stiftung wird ausdrücklich zugestimmt. Der Rechtsträger kann im Rahmen der Entscheidung über die Vergabe die übermittelten Daten an Dritte nach Abgabe einer Datenschutzerklärung weitergeben.

Die geförderte Institution ist sich bewusst, dass die Stiftung bei Angabe falscher oder nicht offen gelegter Daten die bereits gezahlten Beträge zurückfordern kann. Die Stiftung behält sich das Recht vor, Projekte während und/oder nach ihrer Umsetzung nach vorheriger Anmeldung zu besuchen.

Förderantrag